Nutzungsbedingungen für Projektstarter

§1 Geltungsbereich


1.2 Diese besonderen Nutzungsbedingungen gelten für Projektinitiatoren ergänzend zu den „Nutzungsbedingungen der AWG-Bassum-Crowdfunding-Plattform www.awg-bewegt.de.

§2 Grundlegende Voraussetzungen und Ausschlusskriterien für die Durchführung eines Projekts auf der Crowdfunding-Plattform



2.1 Die Anmeldung des Projektinitiators erfolgt in Verbindung mit dem Projekt und der Institution, die direkt genannt werden muss. Der Projektinitiator meldet sich unter anderem mit persönlichen Daten, als auch denen der Institution (Namen, Kontodaten) an und lädt direkt den aktuellen Freistellungsbescheid der Institution hoch, um die Gemeinnützigkeit nachzuweisen.



2.2 Grundlegende Voraussetzungen für die Durchführung eines Projekts auf der Crowdfunding Plattform sind, dass:

  • die Institution Ihren Sitz im Landkreis Diepholz hat,
  • das Projekt mindestens einem der folgenden förderungswürdigen Bereichen zuzuordnen ist:
    - Abfall- und Kreislaufwirtschaft,
    - Ökologie, Umwelt- und Naturschutz,
    - Umweltpädagogik und Umweltbildung,
    oder in weiterem Sinne den oben genannten Vorgaben entsprechen.
  • das Projekt im allgemeinen Sinne gemeinnützig ist; d.h., dass die Zielausrichtung des Projektinitiators vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist.
  • das Projekt eine einzelne, in sich abgeschlossene, zielgerichtete Maßnahme mit einem konkreten Zweck/Ergebnis sowie zeitlichem Anfangs- und Endpunkt darstellt.

2.3 Ausschlusskriterien für eine Durchführung des Projekts auf der Crowdfunding-Plattform sind:

  • Das Projekt hat bereits einmal die Spendenphase auf der Crowdfunding-Plattform erfolglos durchlaufen.
  • Das Projekt ist von einem politischen und/oder religiösen Extremismus motiviert und/oder geprägt.
  • Das Projekt verstößt gegen gesetzliche Bestimmungen oder offensichtlich gegen die guten Sitten.
  • Zum Zeitpunkt der Einreichung des Projekts befindet sich bereits ein weiteres Projekt des Projektinitiators / der gleichen Vereinsabteilung in der Spendenphase.
  • Die Institution / der Verein hat bereits von der Förderung der AWG Bassum über www.awg-bewegt.de profitiert.
  • Das gleiche Projekt wurde bereits auf anderen Crowdfunding-Plattformen veröffentlicht


§3 Besondere Rechte der AWG Bassum gegenüber des Projektinitiators 
(Prüfung von Projekt und Identität des Projektinitiators,

Ablehnungsrecht, Umsetzungsnachweise) 

3.1 Die AWG Bassum prüft das vom Projektinitiator eingereichte Projekt auf das Vorliegen der unter §2 genannten Voraussetzungen wie auf das Vorliegen der unter § 2 genannten Ausschlusskriterien.



3.2 Die AWG Bassum prüft darüber hinaus, ob die Höhe des benannten Spendenziels in Anbetracht des mit dem Spendenziel zu erreichenden Zwecks plausibel erscheint.



3.3 Die AWG Bassum ist berechtigt, vom Projektinitiator über die eingereichten Informationen hinaus weitere Informationen hinsichtlich des geplanten Projekts zu fordern, wenn und soweit die AWG Bassum dies zur Prüfung des eingereichten Projekts für notwendig erachtet. Weiter ist die AWG Bassum berechtigt, Nachweise vom Projektinitiator bezüglich eingereichter Informationen einzufordern.



3.4 Die AWG Bassum ist berechtigt, eingereichte Projekte abzulehnen. Insbesondere behält sich die AWG Bassum vor, Projekte gemeinnütziger Institutionen abzulehnen, die bereits Fördergelder erhalten haben. Es besteht seitens des Projektinitiators kein Rechtsanspruch auf die Nutzung der Crowdfunding Plattform zur Durchführung eines Projekts.

3.5 Die AWG Bassum ist berechtigt, die Spendensumme pro Spender pro Projekt zu beschränken: Der geringste Betrag, der gespendet werden kann liegt bei 1 €. Jeder Spender darf pro Projekt eine Spendensumme von 1.400 € nicht überschreiten. Die Anzahl der Spenden ist dabei unerheblich. 




§4 Besondere Rechte und Pflichten des Projektinitiators in der Spendenphase, in der Umsetzungsphase, sowie nach Beendigung des Projekts 



4.1 Der Projektinitiator hat das Recht, sein Projekt in der Spendenphase, also solange das Spendenziel nicht erreicht wurde, zurückzunehmen. Die Rücknahme erfolgt dergestalt, dass der Projektinitiator unter Angabe von wichtigen Gründen bei der AWG Bassum die Rücknahme des Projekts beantragt, die dann von der AWG Bassum durchgeführt wird. Die Spender werden über die Plattform über die Rücknahme der Spendenaktion unterrichtet. Eine Rücknahme des Projekts nach Erreichung des Spendenziels ist nicht möglich.

4.2. Eigenspenden der Institution sind nicht zulässig.

4.3 Der Projektinitiator verpflichtet sich, bei Erreichung des Spendenziels das Projekt gemäß der Projektbeschreibung in einem angemessenen Zeitraum umzusetzen und die Spendengelder ausschließlich für den genannten Verwendungszweck zu verwenden.



4.4 Der Projektinitiator verpflichtet sich weiter, etwaige Spendenüberschüsse ausschließlich zum benannten Verwendungszweck zu verwenden.



4.5 Der Projektinitiator ist verpflichtet, von der erfolgreichen Spendenaktion und der Umsetzung des Projekts auf der Projektseite der Crowdfunding Plattform innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu berichten.



4.6 Der Projektinitiator ist verpflichtet, auf Aufforderung der AWG Bassum unverzüglich Nachweise über die Verwendung der Spendengelder zu erbringen.



4.7 Wird das Spendenziel nicht erreicht, so verpflichtet sich der Projektinitiator dazu, das Projekt nicht erneut unter einem anderen Namen, einer anderen Person oder einer anderen Organisation einzureichen.

Stand: 28.01.2020